Kosten

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten und wie hoch sind sie?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten.

Als geschädigte Person haben ein Recht auf ein Gutachten und können einen vereidigten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, um die Höhe des Schadens und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs feststellen zu lassen.

Die Kosten für das Gutachten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

 

Benötigen Sie ein Wertgutachten für ein Kraftfahrzeug, ein Gebrauchtfahrzeug bzw. einen Oldtimer oder möchten Sie ausgeführte Reparaturen oder Rechnungen überprüfen lassen, so entstehen Kosten, die von Ihnen als Auftraggeber zu tragen sind.

Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Gutachtens, dem Umfang der Untersuchung oder der Fahrzeugart.

Gerne stehe ich Ihnen für die Beantwortung weiterer Fragen zu den Kosten meiner Beauftragung und zur Erstattung durch Versicherungen zur Verfügung.